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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Ihr Wegweiser in Behördenfragen...

    Um die zuständige Ansprechperson für Ihr Anliegen zu ermitteln, geben Sie einfach ein passendes Stichwort in die Suchmaske ein oder wählen Sie ein Thema über den alphabetischen Index.

    Gebühr für die Trinkwasserversorgung: Erhebung

    Leistungsbeschreibung

    Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.

    An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten muss bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Versorgern. Das können Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein.

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift