Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Untersuchungsberechtigungsschein
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Das Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen ist für die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins zuständig, wenn der Jugendliche mit Hauptwohnung hier gemeldet ist.
Das Bürgerbüro stellt Ihnen folende Unterlagen aus:
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ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
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ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
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Reisepass oder
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Kinderreisepass bzw. -ausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land Niedersachsen getragen.
Was sollte ich noch wissen?
Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja