Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Kraftfahrzeug Zulassung: Wiederzulassung nach Außerbetriebnahme
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Wenn ein Fahrzeug abgemeldet (außer Betrieb gesetzt) war, kann es wieder zugelassen werden. Die Wiederzulassung kann nur auf den Namen der letzten Fahrzeughalterin oder des letzten Fahrzeughalters erfolgen.
Verfahrensablauf
Ihr Fahrzeug kann im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen wiederzugelassen werden. Entweder können Sie die bisherigen Kennzeichen (auch "SFA") verwenden oder Ihnen werden neue Kennzeichen zugeteilt.
Haben Sie ein Kennzeichenwunsch, kann die Reservierung bereits vorab persönlich, telefonisch oder online erfolgen.
Wählen Sie Ihr Wunschkennzeichen aus.
Voraussetzungen
Die Beantragung kann persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigte Vertretung erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate alt)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis. Ausnahme: Sind Sie bereits Halter des Fahrzeuges, haben schon die neuen europäischen Fahrzeugpapiere und Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei der finanzierenden Bank verwahrt, dann reicht eine Bestätigung der Bank aus, dass wir Ihnen ein Saisonkennzeichen zuteilen dürfen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II muss nicht zu uns geschickt werden
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung, wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde
- amtliche Kennzeichen (falls noch vorhanden)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- HU-Bericht (Hauptuntersuchung)
- ggf. TÜV-Bericht, wenn an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen wurden (z. B. Einbau eines Partikelminderungssystem, Tieferlegung des Fahrwerkes, andere Reifengrößen, Einbau eines Drosselsatzes bei Motorrädern, etc.)
- SEPA-Lastschriftmandat unter Angabe der persönlichen Daten, der IBAN und Unterschriften des Fahrzeughalters und des Steuerzahlers
Zusätzlich benötigen wir folgende Unterlagen bei Zulassungen durch Vertreter, für Firmen, Vereine, etc.:
- durch Vertreter: ausgestellte Vollmacht und das Original oder die Kopie Ihres Personalausweises (auch vorläufiger Personalausweis) oder den Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) der Erziehungsberechtigten
- für Firmen, Personenvereinigungen (GmbH, GmbH & Co. KG, AG, OHG, etc.): Handelsregisterauszug, Personalausweis im Original oder als Kopie (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) des Geschäftsführers oder Prokuristen bzw. dessen Vollmacht
- für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Personalausweis im Original oder als Kopie (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) des Vorsitzenden oder Vertretungsberechtigten bzw. dessen Vollmacht
Besonderheiten:
bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen und Partnerschaftsregister (Rechtsanwaltskanzleien): In diesen Fällen erfolgt die Zulassung auf eine Privatperson. Die Anschrift der Firma und der Firmenname können in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Von der Person ist der Personalausweise (auch vorläufiger Personalausweis) im Original oder als Kopie oder der Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen und ggf. die Gewerbeanmeldung
Welche Gebühren fallen an?
Die Grundgebühr beträgt 11,70 EUR
Folgende Leistungen werden zusätzlich berechnet:
- Wunschkennzeichen
- Kennzeichenreservierung
- Umtausch der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) in die neuen bundeseinheitlichen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
- Technische Änderungen am Fahrzeug
- ggf. Rücksendung an die finanzierende Bank
- Umweltplakette (Feinstaubplakette)
Was sollte ich noch wissen?
Seit dem 01.10.2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Bei der Bearbeitung von Kfz-Vorgängen nach dem 01.10.2005 werden die bisherigen Fahrzeugpapiere automatisch durch die Zulassungsbehörde gegen die neuen Dokumente getauscht.
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja