Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Führungszeugnis Erteilung erweitert
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Ein erweitertes Führungszeugnis wird gefordert, wenn Sie beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten oder tätig werden sollen (z. B. Schule, Sportverein). Das erweiterte Führungszeugnis enthält zusätzliche Angaben über Verurteilungen aufgrund von Sexualdelikten. Für die Ausstellung dieses Führungszeugnisses ist ein schriftlicher Nachweis der fordernden Stelle vorzulegen.
Bitte beachten Sie die Kategorie "Welche Unterlagen werden benötigt".
In einem erweiterten Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Führungszeugnisse können mit dem neuen Personalausweis online beantragt werden. Mehr dazu unter „Was sollte ich noch wissen“.
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird vom Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das erweiterte Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das erweiterte Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt an die Behörde geschickt, die vom/von der Antragsteller/-in angegeben wurde. Der/die Antragsteller/-in kann verlangen, dass das Führungszeugnis zunächst dem zuständigen Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Voraussetzungen
Vollendung des 14. Lebensjahres.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
- Reisepass
- Nachweis zur Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses vom Arbeitgeber, der entsprechenden Behörde oder sonstiger Einrichtungen
- Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Welche Gebühren fallen an?
Die Beantragung eines Führungszeugnisses kostet grundsätzlich 13,00 EUR. In wenigen Ausnahmefällen kann vom Bundesamt für Justiz eine Zusatzgebühr erhoben werden.
In bestimmten Fällen (z. B. bei ehrenamtlicher Tätigkeit, Beziehung von ALG II, etc.) kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Gebühr: 13,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bearbeitung durch das Bundesamt für Justiz dauert im Durchschnitt 14 Tage.
Was sollte ich noch wissen?
Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Wie bei Antragsstellung im Bürgerbüro kostet das Führungszeugnis bzw. die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 13 Euro. Die Gebühr kann im Online-Portal mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- neuer elektronischer Personalausweis (Online-Ausweisfunktion muss freigeschaltet sein)
- passendes Kartenlesegerät
Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (BfJ).
Die Anträge können natürlich nach wie vor auch weiterhin im Bürgerbüro gestellt werden!
Gebührenbefreiung in besonderen Fällen
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja