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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Ein erweitertes Führungszeugnis wird gefordert, wenn Sie beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten oder tätig werden sollen (z. B. Schule, Sportverein). Das erweiterte Führungszeugnis enthält zusätzliche Angaben über Verurteilungen aufgrund von Sexualdelikten. Für die Ausstellung dieses Führungszeugnisses ist ein schriftlicher Nachweis der fordernden Stelle vorzulegen.

    Bitte beachten Sie die Kategorie "Welche Unterlagen werden benötigt".

    In einem erweiterten Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

    • für private Zwecke (Beleg-Art N)
    • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

    Führungszeugnisse können mit dem neuen Personalausweis online beantragt werden. Mehr dazu unter „Was sollte ich noch wissen“.

    Verfahrensablauf

    Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird vom Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

    Das erweiterte Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

    Das erweiterte Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt an die Behörde geschickt, die vom/von der Antragsteller/-in angegeben wurde. Der/die Antragsteller/-in kann verlangen, dass das Führungszeugnis zunächst dem zuständigen Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
     

    Voraussetzungen

    Vollendung des 14. Lebensjahres.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
    • Reisepass
    • Nachweis zur Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses vom Arbeitgeber, der entsprechenden Behörde oder sonstiger Einrichtungen
    • Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Beantragung eines Führungszeugnisses kostet grundsätzlich 13,00 EUR. In wenigen Ausnahmefällen kann vom Bundesamt für Justiz eine Zusatzgebühr erhoben werden.

    In bestimmten Fällen (z. B. bei ehrenamtlicher Tätigkeit, Beziehung von ALG II, etc.) kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.

    Gebühr: 13,00 Euro

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Bearbeitung durch das Bundesamt für Justiz dauert im Durchschnitt 14 Tage.

    Was sollte ich noch wissen?

    Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.

    Wie bei Antragsstellung im Bürgerbüro kostet das Führungszeugnis bzw. die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 13 Euro. Die Gebühr kann im Online-Portal mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.
    Voraussetzungen für den Online-Antrag:

    • neuer elektronischer Personalausweis (Online-Ausweisfunktion muss freigeschaltet sein)
    • passendes Kartenlesegerät

    Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

    Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (BfJ).

     Die Anträge können natürlich nach wie vor auch weiterhin im Bürgerbüro gestellt werden!

    Gebührenbefreiung in besonderen Fällen

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Frau Annabell Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Svenja Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Herr Lennard Ditsch
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
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        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Carmen Groenig
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        023
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Ann-Sophie Knauf
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
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        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
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