Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Lärmbelästigungen - Lärmbekämpfung
Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Lärm und Lärmgrenzwerte werden durch eine Vielzahl von nationalen und internationalen Normen und Richtlinien geregelt.
Die häufigsten Fragen beziehen sich auf Lärmbelästigungen in der Mittags- und Nachtzeit.
Die Stadt Schneverdingen hat hierzu in der „Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Schneverdingen“ für das Stadtgebiet verbindliche Regelungen getroffen, die die Vorschriften nach anderen Gesetzen, z.B. dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ergänzen.
Innerhalb der geschlossenen Ortslage ist es an Sonn- und Feiertagen ganz und an Werktagen in der Zeit von 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr und von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr den nächsten Tages verboten,
a) zu hämmern und zu sägen sowie andere mit erheblicher Geräuschentwicklung verbundenen Arbeiten auszuführen,
b) motorbetriebene Rasenmäher und andere lärmverursachende Geräte, wie Motorsägen, Bohrmaschinen und Motorpumpen zu betreiben, soweit diese Arbeiten bzw. deren Betrieb öffentlich bemerkbar sind und die äußere Ruhe stören. Die Geräte- und Lärmschutzverordnung (32. BImSchV) bleibt unberührt.
Die Verbote gelten nicht für Arbeiten landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe sowie in öffentlichen Anlagen.
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja