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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Eheurkunde: Ausstellung

    Fachbereich II - Bürgerdienste

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen
    05193 93 - 0
    05193 93 - 190

    Leistungsbeschreibung

    Ausstellung von Personenstandsurkunden: 

    • Eheurkunde
    • Geburtsurkunde
    • Sterbeurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Ehe-, Sterbe-, Lebenspartnerschaftsregister

    Alle Urkunden können auf Wunsch auch mehrsprachig ausgestellt werden.

    Personstandsbücher werden seit 1874 geführt.

    Das Standesamt Schneverdingen kann Urkunden aus Personenstandsbüchern ausstellen, für Ereignisse die sich in Schneverdingen, sowie den dazugehörigen Ortsteilen ereignet haben.

    Im Standesamt Schneverdingen verbleiben

    • 110 Jahre: Geburtenregister
    •   80 Jahre: Eheregister
    •   80 Jahre: Lebenspartnerschaftsregister
    •   30 Jahre: Sterberegister

    Nach Ablauf dieser Fristen können keine Urkunden durch das Standesamt Schneverdingen mehr ausgestelt werden.
    Die Register werden Archivgut und dem Landkreis Heidekreis übergeben.

    Für Nachweise aus dem Archiv wenden sie sich bitte an den Landkreis Heidekreis, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde persönlich oder schriftlich beantragen.

    Ausstellung einer Eheurkunde persönlich beantragen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Ausstellung einer Eheurkunde schriftlich beantragen:

    Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.

    Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

    • Name, Vorname
    • Ihre Meldeanschrift
    • Ort und Datum der Schließung der Ehe und gegebenenfalls Begründung der Lebenspartnerschaft
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • den Grund der Beantragung
    • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse

    Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Eheurkunde.

    An wen muss ich mich wenden?

    Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.

    Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:

    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
    • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
    • Sie sind die Eltern der Ehegatten.
    • Sie sind Kind der Ehegatten.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

    Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann eine inländische Geburtsurkunde nur ausgestellt werden, wenn die Eheschließung vorher in Deutschland nachbeurkundet wurde. Die Nachbeurkundung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Informieren Sie sich ggf. beim Standesamt.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
    • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.

    Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 15,00 Euro
    Wird die Erteilung mehrerer Exemplare einer Personenstandsurkunde beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Frist für die Führung des Eheregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Anträge / Formulare

    Onlineverfahren möglich

    Schriftform erforderlich

    Persönliches Erscheinen bei mündlicher Antragstellung nötig

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Frau Andrea Walter
        Abteilung:
        FB II - Standesamt
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        020
        Telefon
        05193 93-303
        Fax
        05193 93-390
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja