Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Ehefähigkeitszeugnis
Fachbereich II - Bürgerdienste
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Deutsche Bürger, die im Ausland heiraten möchten, benötigen in einigen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab Ausstellung sechs Monate gültig.
Ausländische Mitbürger(innen), die in Deutschland heiraten möchten, benötigen ebenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatlandes
An wen muss ich mich wenden?
Das Ehefähigkeitszeugnis beantragen sie beim Standesamt Ihres gemeldeten Wohnsitzes.
Haben sie aktuell keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland zuständig.
Hatten sie nie einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland ist das Standesamt I in Berlin für die Ausstellung zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich.
Für genaue Auskünfte nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Standesamt Schneverdingen auf.
Welche Gebühren fallen an?
50,00 EUR nur deutsche Beteiligung
90,00 EUR mit ausländischer Beteiligung
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja