Rathaus Rathaus

    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Ehefähigkeitszeugnis

    Fachbereich II - Bürgerdienste

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen
    05193 93 - 0
    05193 93 - 190

    Leistungsbeschreibung

    Deutsche Bürger, die im Ausland heiraten möchten, benötigen in einigen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis.
    Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab Ausstellung sechs Monate gültig.

    Ausländische Mitbürger(innen), die in Deutschland heiraten möchten, benötigen ebenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatlandes

    An wen muss ich mich wenden?

    Das Ehefähigkeitszeugnis beantragen sie beim Standesamt Ihres gemeldeten Wohnsitzes.

    Haben sie aktuell keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland zuständig.

    Hatten sie nie einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland ist das Standesamt I in Berlin für die Ausstellung zuständig.
     

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich.

    Für genaue Auskünfte nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Standesamt Schneverdingen auf.
     

    Welche Gebühren fallen an?

    50,00 EUR nur deutsche Beteiligung

    90,00 EUR mit ausländischer Beteiligung
     

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Frau Andrea Walter
        Abteilung:
        FB II - Standesamt
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        020
        Telefon
        05193 93-303
        Fax
        05193 93-390
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja