Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Eheschließung: Anmeldung
Fachbereich II - Bürgerdienste
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich beim Standesamt Schneverdingen annmelden.
Beide Eheschließenden sollen persönlich erscheinen. Ist einer der Eheschließenden verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen bei der zuständigen Stelle verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.
Eine Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.
Die Reservierung eines Wunschtermines für die Eheschließung beim Standesamt Schneverdingen ist bis zu 9 Monate im Voraus möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Anmeldung der Eherschließung ist das Standesamt Schneverdingen zuständig, wenn einer der Eheschließenden einen Wohnsitz in Schneverdingen hat.
Die Ehe kann auch vor einem Standesbeamten an einem anderen Ort in Deutschland geschlossen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Personenstand, Staatsangehörigkeit etc. werden unterschiedliche Unterlagen benöigt.
Für genauere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Standesamt Schneverdingen auf.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen Kosten nach dem Kostentarif 105 der Niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO)
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja