Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Grundschulen
Fachbereich II - Bürgerdienste
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
In der Grundschule werden Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. Die Grundschule vermittelt ihren Schülern Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und entwickelt die verschiedenen Fähigkeiten in einem für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang.
Alle Kinder, die bis zum 30.09. das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können weiterhin Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Grundschulen in Schneverdingen
Die Grundschule in Niedersachsen
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihr Kind etwa 15 Monate vor der Einschulung bei der für Sie zuständigen Grundschule persönlich anmelden. Häufig erhalten Sie hierzu eine Einladung. Erkundigen Sie sich vorher bei der Schule, welche weiteren Formulare sie neben der Geburtsurkunde und dem Impfpass benötigen.
Außerdem findet die Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes statt. Hierfür erhalten Sie eine Einladung.
An wen muss ich mich wenden?
- Die Zuständigkeit liegt bei der Grundschule, in deren Schuleinzugsbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
Voraussetzungen
- Der Wohnort liegt in Niedersachsen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Anmeldung sind die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes (Familienstammbuch) und gegebenenfalls der Taufschein mitzubringen.
Alleinerziehende Elternteile sollen das ihnen zustehende Sorgerecht durch geeignete Unterlagen nachweisen.
Für die Sprachstandsfeststellung ist es erforderlich, dass das Kind bei der Anmeldung dabei ist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Anmeldetermin wird durch die Stadt Schneverdingen durch eine amtliche Bekanntmachung in der Tageszeitung in der Zeit vom 1. bis 8. Dezember bekanntgegeben. Der Anmeldetermin liegt meist im Mai/Juni.
Was sollte ich noch wissen?
Inklusion/ Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung: In Niedersachsen sind alle Schulen inklusive Schulen. Sie ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen gleichberechtigten und barrierefreien Zugang. Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können entscheiden, ob ihr Kind eine Grundschule oder eine Förderschule besuchen soll. Da der Primarbereich der Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen ausgelaufen ist, gehen alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen in die Grundschule. Ansprechpartner sind neben der Grundschule die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) und die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI).
Sprachförderung: Seit dem Schuljahr 2018/2019 wird die Sprachentwicklung aller Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, dort durch die sozialpädagogischen Fachkräfte beobachtet, dokumentiert und alltagsintegriert gefördert. Spätestens mit Beginn des Kindergartenjahres, das der Schulpflicht unmittelbar vorausgeht, ist die Sprachkompetenz des Kindes zu erfassen, ein Entwicklungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten darüber zu führen und bei Bedarf eine individuelle und differenzierte Sprachförderung einzuleiten. Bei Kindern, die keine Kindertagesstätte besuchen, stellt die zuständige Grundschule im Rahmen der Schulanmeldung die Sprachkenntnisse fest und richtet für Kinder, die im Schuljahr vor der Einschulung keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, Sprachfördermaßnahmen ein. Diese Sprachförderung ist im Niedersächsischen Schulgesetz rechtlich verankert und die Teilnahme daran ist für die betreffenden Kinder verpflichtend (vorgezogene Schulpflicht).
Zuständige Grundschule: Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss bei der zuständigen Grundschule ein Ausnahmeantrag eingereicht werden. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung des Kindes an der für den Schuleinzugsbezirk zuständigen Grundschule.
Allgemeine Informationen „Die Grundschule in Niedersachsen“Broschüre: Das niedersächsische Schulwesen
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
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Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja