Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Kirchenaustritt
Fachbereich II - Bürgerdienste
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft kann beim Standesamt Schneverdingen erklärt werden
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 30,00 Euro
Kirchenaustritt
Spezielle Hinweise - Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja