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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Sterbeurkunde: Ausstellung

    Fachbereich II - Bürgerdienste

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen
    05193 93 - 0
    05193 93 - 190

    Leistungsbeschreibung

    Ausstellung von Personenstandsurkunden:

    • Eheurkunde
    • Geburtsurkunde
    • Sterbeurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Ehe-, Sterbe-, Lebenspartnerschaftsregister

    Alle Urkunden können auf Wunsch auch mehrsprachig ausgestellt werden.Personstandsbücher werden seit 1874 gefühft.

    Das Standesamt Schneverdingen kann Urkunden aus Personenstandsbüchern ausstellen, für Ereignisse die sich in Schneverdingen, sowie den dazugehörigen Ortsteilen ereignet haben.

    Im Standesamt Schneverdingen verbleiben

    • 110 Jahre - Geburtenregister
    •   80 Jahre - Eheregister
    •   80 Jahre - Lebenspartnerschaftsregister
    •   30 Jahre - Sterberegister

    Nach Ablauf dieser Fristen können keine Urkunden durch das Standesamt Schneverdingen mehr ausgestelt werden. Die Register werden Archivgut und dem Landkreis Heidekreis übergeben.

    Für Nachweise aus dem Archiv wenden sie sich bitte an den Landkreis Heidekreis.

    Welche Gebühren fallen an?

    Ausstellung Urkunde (auch mehrsprachig)
    Gebühr: 15,00 EUR

    jede weitere im selben Arbeitsgang
    Gebühr: 7,50 EUR
     

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Frau Andrea Walter
        Abteilung:
        FB II - Standesamt
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        020
        Telefon
        05193 93-303
        Fax
        05193 93-390
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja