Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Erklärung zur Namensführung
Fachbereich II - Bürgerdienste
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Erklärungen zur Namensführung können u.a. sein:
Bei Ehegatten:
- Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
- Erklärung eines Begleitnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen)
- Widerruf eines Begleitnamens
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
Bei Kindern:
- Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils
- Einbenennung durch die Mutter und deren Ehemann
- Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern
- Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils
Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung bzw. Namensänderung möglich ist, muss im Einzelfall durch das Standesamt Schhneverdingen geklärt werden.
Namensrechtliche Erklärungen sind grundsätzlich unwiderruflich.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Beurkundung wenden Sie sich bitte an das Standesamt Schneverdingen.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen Kosten nach dem Kostentarif 105 der Niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO)
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja