Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Kraftfahrzeug Kennzeichen: Kleines Motorradkennzeichen
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Neben den bisherigen Kennzeichen können seit dem 08.04.2011 auch kleinere Motorradkennzeichen bis zu einer Minimalgröße von 18 x 20 cm verwendet werden. Diese Regelung gilt auch für Motorrad-Saisonkennzeichen und Motorrad-Oldtimer.
Durch die Verkleinerung der Schriftgröße bieten die neuen Kennzeichen Platz für längere Erkennungsnummern, d. h. mehrstellige Zahlen-Buchstaben-Kombinationen nach dem Kürzel für den Zulassungsbezirk. Die kleinen Motorradkennzeichen werden als zusätzliche Option angeboten. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, ein Kennzeichen in der bisherigen Größe zu verwenden.
Die Zuteilung des kleinen Motorrad-Kennzeichen kann als einfacher Tausch mit der bisherigen Buchstaben- und Nummernkombination erfolgen oder in einem Zulassungsvorgang.
Voraussetzungen
Die Beantragung kann persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Haben Sie ein Kennzeichenwunsch, kann die Reservierung bereits vorab persönlich, telefonisch oder online erfolgen.
Wählen Sie Ihr Wunschkennzeichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den einfachen Tausch eines großen Motorrad-Kennzeichens in ein kleineres benötigen wir:
- Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate alt)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung, wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde
- das amtliche Kennzeichen nur wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Wird das kleinere Motorradkennzeichen in einem Vorgang wie z.B. eine Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel zugeteilt, so finden Sie die erforderlichen Unterlagen unter der Rubrik "Kfz-Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes".
Welche Gebühren fallen an?
Die Grundgebühr für den einfachen Tausch beträgt: 4,50 EUR.
Wird die kleine Kennzeichengröße in einem Zulassungsvorgang wie z.B. eine Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel zugeteilt, so finden Sie die entsprechende Gebühr unter der jeweiligen Rubrik.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja