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Personalausweis: Ausstellung für Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz im Ausland unterliegen Sie nicht der allgemeinen Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht innerhalb Deutschlands.
Es ist Ihnen jedoch möglich, bei ausgewählten deutschen Auslandsvertretungen, die vom Auswärtigen Amt zu Personalausweisbehörden bestimmt wurden, oder unter bestimmten Voraussetzungen in jedem Bürgeramt in Deutschland einen Personalausweis persönlich zu beantragen.
Hinweis:
Bitte erkundigen Sie sich vorher bei der Auslandsvertretung, in dessen Bezirk Sie sich aufhalten, ob diese Personalausweise ausstellen kann, da nicht alle Auslandsvertretungen auch Personalausweisbehörden sind.
Teaser
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und nicht in Deutschland wohnen, können Sie an ausgewählten Auslandsvertretungen, die vom Auswärtigen Amt zu Personalausweisbehörden bestimmt wurden, einen Personalausweis beantragen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Personalausweis persönlich bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung oder einem Bürgeramt beantragen.
Details zur Antragstellung im Ausland sowie das Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Auslandsvertretung.
Übersicht deutscher Auslandsvertretungen.
- Bitte stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und vereinbaren telefonisch, per Mail oder online über das Terminbuchungssystem einen Termin bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung oder dem für Sie zuständigen Bürgeramt.
- Bei Ihrer persönlichen Antragstellung ist die Gebühr zu entrichten – bitte erkundigen Sie sich vorab über die Zahlungsmöglichkeiten (Bar, Giro- oder Kreditkarte).
- Holen Sie Ihren Personalausweis bei der Auslandsvertretung oder dem Bürgeramt vor Ort ab oder klären Sie bei Antragstellung das Verfahren der Dokumentenaushändigung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der vom Auswärten Amt bestimmten Auslandsvertretung, in deren Bezirk sich die antragstellende Person gewöhnlich aufhält.
Aus wichtigem Grund kann auch bei einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung oder im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen als örtlich nicht zuständige Gemeinde ein Personalausweis beantragt werden.
Liste der Ausländervertretungen des Auswärtigen Amtes
Voraussetzungen
Einen Personalausweis können beantragen:
- Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit unabhängig von ihrem Alter
Welche Gebühren fallen an?
- für Antragstellende unter 24 Jahren: EUR 52,80
- für Antragstellende über 24 Jahren: EUR 67,00
Hinweis
Die Gebühren können für Bedürftige erlassen oder reduziert werden.
Anträge / Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform nötig: ja
- persönliches Erscheinen: ja
Der Antrag auf Ausstellung des Personalausweises im Inland ist formlos.
Nutzen Sie bitte die Antragsformulare, die bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung bereitgestellt werden
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja