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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Kraftfahrzeug Zulassung: Änderung Halterdaten

    Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Änderungen zu Ihrer Person oder Ihrer Anschrift müssen Sie in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen ist dies möglich.

    Melden Sie sich bitte zuerst beim Einwohnermeldeamt Ihrer zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung um, bevor Sie zu uns kommen.

    Informationen für Firmen, Vereine, etc.:

    Hat sich die Firmenbezeichnung, die Anschrift des Hauptsitzes oder der Niederlassung bzw. der Geschäftsstelle geändert, müssen Sie die Fahrzeugpapiere berichtigen lassen. Lassen Sie die Angaben bitte zunächst im Handelsregister und im Gewerberegister der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung korrigieren. Vereine lassen die Angaben zuvor im Vereinsregister berichtigen. Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Partnerschafts-register und Einzelunternehmen betrifft die Änderung der Halterdaten im Regelfall die Anschrift. Bitte lassen Sie diese erst im Gewerberegister der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung ändern.

    Sollen die Fahrzeuge auf eine andere Firma umgeschrieben werden, lesen Sie bitte die Informationen zum Thema "Umschreibung".

    Achtung: Ist eine Firma erloschen, müssen die zugelassenen Fahrzeuge, unverzüglich abgemeldet oder auf den Rechtsnachfolger oder eine andere verfügungsberechtigte Person umgeschrieben werden.

    Spezielle Hinweise - Verfahrensablauf

    Die Änderung der Halterdaten kann persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Privatpersonen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur bei Namensänderung
    • TÜV Bericht
    • Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
    • ggf. Bescheinigung über Namensänderung

     

    Firmen, Personenvereinigungen (GmbH, GmbH & Co. KG, etc.):

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur bei Änderung der Firmenbezeichnung
    • TÜV Bericht
    • aktueller geänderter Handelsregisterauszug
    • Personalausweis im Original oder als Kopie (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) des Geschäftsführers oder Prokuristen bzw.  dessen Vollmacht 

       

    Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, Partnerschaftsregister (Rechtsanwaltskanzleien): 

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur bei Namensänderung bzw. Änderung der Firmenbezeichnung -  vorrausgesetzt, der Firmenname ist in den Fahrzeugpapieren eingetragen
    • TÜV Bericht
    • Personalausweis im Original oder als Kopie (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) des Vorsitzenden oder Vertretungs- berechtigten bzw. dessen Vollmacht
    • ggf. Bescheinigung über die Namensänderung bzw. aktuelle geänderte Gewerbeanmeldung

     

    Vereine:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur bei Namensänderung
    • TÜV Bericht
    • Personalausweis im Original oder als Kopie (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) des Vorsitzenden oder Vertretungs- berechtigten bzw. dessen Vollmacht
    • aktueller geänderter Vereinsregisterauszug

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Grundgebühr beträgt 11,40 EUR.

     

    Folgende Leistungen werden zusätzlich berechnet:

    • Umtausch der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) in die neuen bundeseinheitlichen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil II und I)
    • Technische Änderungen am Fahrzeug 
    • Rücksendung Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) z.B. an die finanzierende Bank
    • Feinstaubplakette (Umweltplakette)

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Frau Annabell Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Svenja Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Herr Lennard Ditsch
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Carmen Groenig
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        023
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Ann-Sophie Knauf
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja