Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Kraftfahrzeug Abmeldung: Außerbetriebsetzung
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".
Im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen können Sie ihr Fahrzeug abmelden.
Fahrten nach Entfernung der Landkreissiegel dürfen nur innerhalb des Zulassungsbezirkes erfolgen, in dem das Fahrzeug abgemeldet wurde, weitestens jedoch bis in einen angrenzenden Landkreis.
Für ein Fahrzeug mit SFA- bzw. HK-Kennzeichen oder auswärtigem Kennzeichen, das im Heidekreis abgemeldet wird, kommen als angrenzende Landkreise:
- Harburg
- Lüneburg
- Celle
- Region Hannover
- Nienburg (Weser)
- Verden
- Rotenburg (Wümme)
in Frage.
Die Fahrten müssen innerhalb desselben Tages (bis spätestens 24:00 Uhr) auf direktem Weg (ohne Umweg) erfolgen. Dies gilt nur, wenn zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung noch Versicherungsschutz besteht. Die entstempelten Kennzeichen müssen am Fahrzeug ordnungsgemäß angebracht sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- amtliche Kennzeichen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 7,40 EUR.
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie das Fahrzeug wieder auf Ihren Namen zulassen möchten, besteht die Möglichkeit die Kennzeichen am Tag der Abmeldung für 12 Monate reservieren zu lassen.
Außerdem kann der Fahrzeughalter die Kennzeichen dem neuen Besitzer überlassen oder diese für sein neues Fahrzeug verwenden (nur bei HK-Kennzeichen).
Bei Abmeldung von auswärtigen Kennzeichen ist eine Reservierung nicht möglich.
Sofern die erforderlichen Unterlagen unvollständig sind oder ein Fahrzeugdiebstahl vorliegt, ist die Außerbetriebsetzung nur beim
Landkreis Heidekreis möglich.
Landkreis Heidekreis
Vogteistraße 19
29683 Bad Fallingbostel
Telefon: 05162 970-0
Harburger Straße 2
29614 Soltau
Telefon: 05191 970-0
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja