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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Beglaubigungen

    Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    In vielen Bereichen des täglichen Lebens entsteht die Notwendigkeit Kopien (Abschriften/ Ausdrucke) von Dokumenten beglaubigen zu lassen.

    Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

    Das Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen beglaubigt Kopien (amtliche Beglaubigung), wenn

    • das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder
    • die Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird (z.B. Einbürgerungsurkunden, Schulzeugnisse etc.).

    Das Original muss hierzu vorgelegt werden.

    Nicht beglaubigt werden dürfen z. B.:

    • Abschriften aus amtlichen Registern
    • Testamente
    • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
    • Gerichtsurteile
    • Vereins- und Handelsregisterauszüge
    • eidesstattliche Versicherungen
    • Generalvollmachten

    Sofern Sie Kopien vorgenannter Dokumente beglaubigen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Notar (öffentliche Beglaubigung).

    An wen muss ich mich wenden?

    Zuständig ist das Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen.

    Kopien von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) dürfen von der Behörde nur dann beglaubigt werden, wenn sie zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger bestimmt sind. In diesem Fall wenden Sie sich Bitte an Frau Brekeller (Zimmer 113, Tel.: 05193 93-510).

    In allen anderen Fällen werden die Personenstandsurkunden neu erstellt. Zuständig ist das Standesamt, welches die Originalurkunde ausgestellt hat.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
    • Reisepass
    • Originale der zu beglaubigenden Dokumente

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr für eine beglaubigte Kopie beträgt 4,00 EUR.

    Bei Mehrfachbeglaubigungen eines Dokumentes beträgt die Gebühr für die erste beglaubigte Kopie 4,00 EUR, für jede weitere 2,00 EUR.

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Frau Annabell Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Svenja Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Herr Lennard Ditsch
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Carmen Groenig
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        023
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Ann-Sophie Knauf
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja