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Führungszeugnis Erteilung einfach
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis. Das sogenannte Behördenführungszeugnis dient zur Vorlage bei einer Behörde und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).
Ein Europäisches Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt. Das Europäische Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Führungszeugnisse können mit dem neuen Personalausweis online beantragt werden. Mehr dazu unter „Was sollte ich noch wissen“.
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Die Ausstellung eines Führungszeugnisses kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden. Der Antrag wird vom Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Voraussetzungen
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Vollendung des 14. Lebensjahres
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
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Für behördliche Zwecke:
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Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Welche Gebühren fallen an?
Die Beantragung eines Führungszeugnisses kostet grundsätzlich 13,00 EUR. In wenigen Ausnahmefällen kann vom Bundesamt für Justiz eine Zusatzgebühr erhoben werden.
In bestimmten Fällen (z. B. bei ehrenamtlicher Tätigkeit, Beziehung von ALG II, etc.) kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Führungszeugnis Antrag (Verwendung Inland)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bearbeitung durch das Bundesamt für Justiz dauert etwa 14 Tage.
Was sollte ich noch wissen?
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja