Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Fundsachen
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstelle ist das Fundbüro im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen. Fundsache, Fundort und Fundzeit sowie Ihre Personalien werden festgehalten, da Sie eventuell Anspruch auf Finderlohn oder auf den Fund selbst haben, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung:
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder(in) Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere:
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der Abteilung für Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Ordnungsamt) der Stadt Schneverdingen Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Stadt können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Haben sich die Eigentümer des Tieres innerhalb einer Frist (üblicherweise eines Monats) nicht gemeldet, gilt das Tier als herrenlos und wird zur weiteren Versorgung der betreuenden Stelle (wie dem Tierheim) überlassen.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
- Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Für die Aufbewahrung wird je nach Wert des Fundgegenstandes eine Gebühr erhoben, die bei Herausgabe der Sache durch den Finder oder Eigentümer zu zahlen ist
Welche Fristen muss ich beachten?
Aufbewahrungsfrist für Fundsachen:
Die Gegenstände werden sechs Monate ab dem Tag der Fundanzeige aufbewahrt. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja