Rathaus Rathaus

    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Kinderreisepass: Ausstellung

    Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden und gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Bei der Beantragung werden keine biometrischen Daten erhoben.

    In Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines Reispasses mit biometrischen Daten verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige (siehe Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige) zu beantragen.

    Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift auf dem Kinderreisepass enthalten sein.

    Wichtige Informationen bezüglich der Corona-Krise

    Voraussetzungen

    • Anwesenheit des Kindes zur Identitätsprüfung
      • Kann das Kind nicht persönlich anwesend sein, wird nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt.
      • Spätestens bei der Ausgabe des Dokumentes muss eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passbildformat (45 x 35 mm), Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • alter Kinderausweis oder Kinderreisepass
    • Geburtsurkunde (nur wenn kein Dokument vorhanden ist)
    • unterschriebener Antrag beider Sorgeberechtigten
    • bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis, Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)

    Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 13,00 EUR

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Haben Sie alle erforderlichen Unterlagen bei der Beantragung des Kinderreisepasses dabei, wird dieser sofort ausgestellt.

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Frau Annabell Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Svenja Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Herr Lennard Ditsch
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Carmen Groenig
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        023
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Ann-Sophie Knauf
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja