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Personalausweis: Ausstellung
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er seine Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen kann und er der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt. Er hat den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.
Die Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich beantragt werden. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.
Bei Kindern bzw. Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine sorgeberechtigte Person zur Antragstellung mitkommen. Kinder sollten, sobald sie ihren Nachnamen schreiben können, persönlich den Ausweis unterschreiben.
Sie sind verpflichtet sich einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen z. B. im Falle einer Namensänderung (Eheschließung).
Teaser
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Verfahrensablauf
Es besteht bei dem neuen Personalausweis die Möglichkeit seine Fingerabdrücke mit aufnehmen zu lassen. Diese werden auf dem Ausweischip gespeichert.
Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist freiwillig und erfolgt in Ihrem Ausweis nur, wenn Sie dies wünschen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Foto, im Passbildformat (45 x 35 mm), Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Reisepass oder
- Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
- Kinderreisepass bzw. -ausweis
Sollten Sie keines der oben angegebenen Dokumente besitzen, können Sie sich auch mit einem anderen Dokument mit Lichtbild ausweisen (z. B. Führerschein).
Besitzen Sie kein Dokument mit Lichtbild benötigen wir:
- Ihre Geburtsurkunde oder
- Ihr Familienbuch oder
- Ihre Heirats- bzw. Eheurkunde
Zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren:
- Anwesenheit eines Sorgeberechtigten deren/dessen Personaldokument im Original oder als Kopie
- unterschriebene Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder
- bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis, Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)
Besonderheiten:
- Bescheinigung vom Standesamt über eine Namensänderung
- Einbürgerungsurkunde bei Neuerwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Welche Gebühren fallen an?
Antragsteller(innen) ab 24 Jahren
Gebühr: 37,00 EUR
Antragsteller(innen) unter 24 Jahren und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
Gebühr: 22,80 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsteller(innen) ab 24 Jahren
Gültigkeit: 10 Jahre
Antragsteller(innen) unter 24 Jahren
Gültigkeit: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer: ca. 3 Wochen
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja