Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Reisepass: Ausstellung
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich beantragt werden. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.
Bei Kindern bzw. Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine sorgeberechtigte Person zur Antragstellung mitkommen. Kinder sollten, sobald sie ihren Nachnamen schreiben können, persönlich den Reisepass unterschreiben.
Im Falle einer Namensänderung z. B. durch Eheschließung, wird ein neuer Reisepass benötigt. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn dieser auch weiterhin genutzt wird.
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
Es besteht die Möglichkeit einen Zweitpass zu beantragen. Voraussetzung dafür ist:
- Wenn Sie aus beruflichen Gründen viel reisen und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht.
- Wenn Sie in einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten wollen. Dies kann vorkommen bei Einreise in arabische Staaten mit vorhandenen Einreisevermerken des Staates Israel.
Hier können Sie prüfen, ob sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass benötigen.
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Foto, im Passbildformat (45 x 35 mm), Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Reisepass oder
- Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
- Kinderreisepass bzw. -ausweis
Sollten Sie keines der oben angegebenen Dokumente besitzen, können Sie sich auch mit einem anderen Dokument mit Lichtbild ausweisen (z. B. Führerschein).
Besitzen Sie kein Dokument mit Lichtbild benötigen wir
- Ihre Geburtsurkunde oder
- Ihr Familienbuch oder
- Ihre Heirats- bzw. Eheurkunde
Zusätzlich bei Beantragung eines Reisepasses unter 18 Jahren:
- Anwesenheit eines Sorgeberechtigten
- deren/dessen Personaldokument im Original oder als Kopie
- unterschriebene Einverständniserklärung bei der Sorgeberechtigten oder
- bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis, Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)
Besonderheiten:
- Bescheinigung vom Standesamt über eine Namensänderung
- Einbürgerungsurkunde bei Neuerwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Website des elektronischen Reisegenehmigungssystems
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 82,00 Euro
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 21,00 Euro
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 37,50 Euro
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 59,50 Euro
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 60,00 Euro
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Welche Fristen muss ich beachten?
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Für Antragsteller(innen) unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahre
Für Antragsteller(innen) ab 24 Jahren
Geltungsdauer: 10 Jahre
Ein weiterer Reisepass ist nur 6 Jahre gültig (altersunabhängig).
Bearbeitungsdauer: ca. 4 - 6 Wochen (in den Sommermonaten ca. 8 Wochen)
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja