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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Kraftfahrzeug Kennzeichen: Saisonkennzeichen

    Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge gedacht, die nur zu bestimmten Zeiten im Jahr genutzt werden, z. B. Motorräder, Cabrios, Wohnmobile, etc. Damit ersparen Sie sich das häufige An- und Abmelden.

    Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen außerhalb des Betriebszeitraumes. Der Zeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt (zum Beispiel 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November gefahren werden).

    Sie legen bei Zulassung im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen den Zeitraum (mindestens zwei bis maximal elf Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug nutzen möchten. Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Grundstücken (zum Beispiel in einer Garage) stehen.

    Verfahrensablauf

    Verfahrensablauf

    Seit 2007 kann für eine Privatperson das Fahrzeug nur noch auf den Hauptwohnsitz zugelassen werden.
    Die Beantragung kann persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

    Seit 01.07.2008 dürfen Fahrzeuge nicht mehr zugelassen werden, wenn für den Fahrzeughalter Kfz-Steuerrückstände bestehen.

    Haben Sie ein Kennzeichenwunsch, kann die Reservierung bereits vorab persönlich, telefonisch oder online erfolgen.

    Wählen Sie Ihr Wunschkennzeichen aus.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate alt)

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) oder bei  zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis. Ausnahme: Sind Sie bereits Halter des Fahrzeuges, haben schon die neuen europäischen Fahrzeugpapiere und Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei der finanzierenden Bank verwahrt, dann reicht eine Bestätigung der Bank aus, dass wir Ihnen ein Saisonkennzeichen zuteilen dürfen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II muss nicht zu uns geschickt werden

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) oder  Abmeldebescheinigung, wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde

    • amtliche Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen

    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)

    • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war).

    • ggf. HU-Bericht (Hauptuntersuchung), wenn an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen wurden (z. B. Einbau eines Partikelminderungssystem, Tieferlegung des Fahrwerkes, andere Reifengrößen, Einbau eines Drosselsatzes bei Motorrädern, etc.)

    • SEPA-Lastschriftmandat unter Angabe der persönlichen Daten, der IBAN und Unterschriften des Fahrzeughalters und des  Steuerzahlers
       

    Zusätzlich benötigen wir folgende Unterlagen bei Zulassungen durch Vertreter, für Firmen, Vereine, etc.:
     

    • durch Vertreter: ausgestellte Vollmacht und das Original oder die Kopie Ihres Personalausweises (auch vorläufiger Personal- ausweis) oder den Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

    • bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) der Erziehungsberechtigten

    • für Firmen, Personenvereinigungen (GmbH, GmbH & Co. KG, AG, OHG, etc.): Handelsregisterauszug, Personalausweis im Original oder als Kopie (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) des Geschäftsführers oder Prokuristen bzw. dessen Vollmacht

    • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Personalausweis im Original oder als Kopie (auch vorläufiger Personalausweis)  oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) des Vorsitzenden oder Vertretungsberechtigten bzw. dessen Vollmacht

      Besonderheiten:
      bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen und Partnerschaftsregister (Rechtsanwaltskanzleien): In diesen Fällen erfolgt die Zulassung auf eine Privatperson. Die Anschrift der  Firma und der Firmenname können in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Von der Person ist der Personalausweise (auch vorläufiger Personalausweis) im Original oder als Kopie oder der Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen bzw. deren Vollmacht und ggf. die Gewerbeanmeldung

      

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Grundgebühr liegt zwischen 20,00 EUR und 30,00 EUR (je nach Zulassungsvorgang).

    Folgende Leistungen werden zusätzlich berechnet:

    • Wunschkennzeichen
    • Kennzeichenreservierung
    • Umtausch der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) in die neuen bundeseinheitlichen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
    • Technische Änderungen am Fahrzeug
    • Rücksendung an die finanzierende Bank
    • Feinstaubplakette

    Was sollte ich noch wissen?

    Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder (jedoch kein neues Kennzeichen, das heißt keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination) für das Fahrzeug. 

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Frau Annabell Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Svenja Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Herr Lennard Ditsch
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Carmen Groenig
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        023
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Ann-Sophie Knauf
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
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        05193 93-390
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja