Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Wohnsitz: Ummeldung
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Sofern Sie innerhalb von Schneverdingen umziehen, müssen Sie die neue Adresse innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung dem Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen mitteilen.
Die Ummeldung sollten Sie grundsätzlich persönlich (ab dem 16. Lebensjahr) vornehmen.
Ist dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich, kann die Ummeldung durch eine dritte Person vorgenommen werden. Diese muss sich ausweisen, das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Ummeldeformular und Ihren Personalausweis vorlegen.
Bei Ummeldung von Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren, beachten Sie bitte die Kategorie "Welche Unterlagen werden benötigt".
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis (auch vorläufigen Personalausweis)
- ausgefülltes und unterschriebenes Ummeldeformular bei Vertretung durch eine dritte Person
- Wohnungsgeberbestätigung
Ummeldung von Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren:
- Anwesenheit eines Sorgeberechtigten
- deren/ dessen Personaldokument im Original oder als Kopie
- Unterschrift beider Sorgeberechtigten auf dem Ummeldeformular oder eine formlose schriftliche Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
- bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis, Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Wichtige Informationen zum Thema
-
Öffnungszeiten
-
Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
-
Barrierefreiheit
-
Aufzug vorhanden: ja
-
Rollstuhlgerecht: ja