Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Kraftfahrzeug Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Fahrzeug erworben haben, das im Landkreis Heidekreis zuletzt zugelassen war bzw. immer noch zugelassen ist, muss dieses entsprechend umgemeldet werden. Im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen können Sie diese Ummeldung vornehmen.
Bei Bedarf können Sie die bisherigen Kennzeichen (auch "SFA") übernehmen oder Sie lassen sich neue Kennzeichen zuteilen.
Haben Sie ein Kennzeichenwunsch, kann die Reservierung bereits vorab persönlich, telefonisch oder online erfolgen.
Reservieren Sie Ihr Wunschkennzeichen
Verfahrensablauf
Die Beantragung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung, wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde
- amtliche Kennzeichen nur wenn das Fahrzeug zugelassen ist und diese nicht übernommen werden
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- HU-Bericht (Hauptuntersuchung)
- ggf. HU-Bericht, wenn an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen wurden (z. B. Einbau eines Partikelminderungssystem, Tieferlegung des Fahrwerkes, andere Reifengrößen, Einbau eines Drosselsatzes bei Motorrädern, etc.)
- SEPA-Lastschriftmandat unter Angabe der persönlichen Daten, der IBAN und Unterschriften des Fahrzeughalters und des Steuerzahlers
Zusätzlich benötigen wir folgende Unterlagen bei Zulassungen durch Vertretungen, für Firmen, Vereine, etc.:
- durch Vertretung: ausgestellte Vollmacht und das Original oder die Kopie Ihres Personalausweises (auch vorläufiger Personal- ausweis) oder den Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) der Erziehungsberechtigten
- für Firmen, Personenvereinigungen (GmbH, GmbH & Co. KG, AG, OHG, etc.): Handelsregisterauszug, Personalausweis im Original oder als Kopie (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) des Geschäftsführers oder Prokuristen bzw. dessen Vollmacht
- für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Personalausweis im Original oder als Kopie (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) des Vorsitzenden oder Vertretungsberechtigten bzw. dessen Vollmacht
Besonderheiten:
bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen und Partnerschaftsregister (Rechtsanwaltskanzleien): In diesen Fällen erfolgt die Zulassung auf eine Privatperson. Die Anschrift der Firma und der Firmenname können in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Von der Person ist der Personalausweise (auch vorläufiger Personalausweis) im Original oder als Kopie oder der Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen bzw. deren Vollmacht und ggf. die Gewerbeanmeldung
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja