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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Kraftfahrzeug Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes

    Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie ein Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk (Landkreis) erworben haben, muss dieses entsprechend umgemeldet werden. Die Ummeldung kann im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen erfolgen.

    Ihnen werden neue Kfz-Kennzeichen zugeteilt.

    Haben Sie ein Kennzeichenwunsch, kann die Reservierung bereits vorab persönlich, telefonisch oder online erfolgen.

    Wählen Sie Ihr Wunschkennzeichen

    Voraussetzungen

    Für Privatpersonen kann ein Fahrzeug nur auf den Hauptwohnsitz zugelassen werden. Die Beantragung kann persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Vertretung erfolgen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder  Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) oder bei   zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • amtliche Kennzeichen (sofern das Fahrzeug zugelassen ist)
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
    • HU-Bericht (Hauptuntersuchung)
    • ggf. HU-Bericht, wenn an Ihrem Fahrzeug technische  Änderungen vorgenommen wurden (z. B. Einbau eines  Partikelminderungssystem, Tieferlegung des Fahrwerkes, andere  Reifengrößen, Einbau eines Drosselsatzes bei Motorrädern, etc.)
    • SEPA-Lastschriftmandat unter Angabe der persönlichen Daten,  der IBAN und Unterschriften des Fahrzeughalters und des Steuerzahlers
       

     

    Zusätzlich benötigen wir folgende Unterlagen bei Zulassungen durch Vertretungen, für Firmen, Vereine, etc.:

    • durch Vertretung: ausgestellte Vollmacht und das Original oder die  Kopie Ihres Personalausweises (auch vorläufiger Personal-  ausweis) oder den Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht  älter als 3 Monate)

    • bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung und  Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder  Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) der  Erziehungsberechtigten

    • für Firmen, Personenvereinigungen (GmbH, GmbH & Co. KG,  AG, OHG, etc.): Handelsregisterauszug, Personalausweis im  Original oder als Kopie (auch vorläufiger Personalausweis) oder  Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) des  Geschäftsführers oder Prokuristen bzw. dessen Vollmacht

    • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Personalausweis im Original oder als Kopie (auch vorläufiger Personalausweis)  oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3  Monate) des Vorsitzenden oder Vertretungsberechtigten bzw.  dessen Vollmacht
       

    Besonderheiten:

    • bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen  und Partnerschaftsregister (Rechtsanwaltskanzleien): In diesen  Fällen erfolgt die Zulassung auf eine Privatperson. Die Anschrift der   Firma und der Firmenname können in die Fahrzeugpapiere eingetragen  werden. Von der Person ist der Personalausweise (auch vorläufiger  Personalausweis) im Original oder als Kopie oder der Reisepass  mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen und ggf. die Gewerbeanmeldung

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Grundgebühr beträgt 30,20 EUR.

    Folgende Leistungen werden zusätzlich berechnet:

    • Wunschkennzeichen
    • Kennzeichenreservierung
    • Umtausch der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) in die neuen bundeseinheitlichen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
    • Technische Änderungen am Fahrzeug
    • Rücksendung Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) z.B. an die finanzierende Bank
    • Feinstaubplakette

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Ummeldung des Fahrzeuges muss umgehend erfolgen.

    Was sollte ich noch wissen?

    Seit 01. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt.

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Frau Annabell Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Svenja Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Herr Lennard Ditsch
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Carmen Groenig
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        023
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Ann-Sophie Knauf
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja