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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Kraftfahrzeug Kennzeichen: Ersatz

    Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Ein Austausch eines Kennzeichenschildes (oder auch beider Kennzeichenschilder) aufgrund schlechter Lesbarkeit, Beschädigung usw. ist jederzeit ohne besonderen Antrag im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen möglich.

    Ebenfalls ist eine Erneuerung der Landkreissiegel oder HU-Plakette (Hauptuntersuchung) möglich, sofern diese aufgrund von Abnutzung nicht mehr lesbar sind oder durch äußere Einwirkung beschädigt wurden.

    Seit dem 01.01.2015 müssen, je nach Fahrzeugart, beide Kennzeichen vorgelegt werden, auch wenn nur ein Kennzeichen  beschädigt bzw. nicht mehr leserlich ist. Grund dafür ist das neue Online-Abmeldeverfahren.

    Die Beantragung kann persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

    Wichtiger Hinweis

    Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Diese erfolgt ausschließlich beim Landkreis Heidekreis in Soltau oder Bad Fallingbostel. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)

    • amtliches bzw. amtliche Kennzeichen

    • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig  war).

    • Eine schriftliche Vollmacht müssen Sie nur bei Vertretung durch eine Privatperson ausstellen. Wir benötigen keine Vollmacht, wenn z. B. Autohäuser, Lackierereien, etc. den Kfz-Vorgang erledigen. Ist das Fahrzeug auf eine Firma oder Personenvereinigung zugelassen, ist die Vollmacht durch den Geschäftsführer oder Prokuristen auszustellen, bei Vereinen durch den Vorsitzenden oder Vertretungsberechtigten.
      Von dem Vollmachtgeber ist das Original bzw. die Kopie des Personalausweises (auch vorläufiger Personalausweis) oder der Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen.

    Welche Gebühren fallen an?

    • Abstemplung: 2,60 Euro
    • HU-Plakette: 0,70 Euro
    • Landkreis-Plakette: je 1,20 Euro
    • Ggf. entstehen zusätzliche Kosten für das notwendige neue Kennzeichenschild (oder Kennzeichenschilder)

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Frau Annabell Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Svenja Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Herr Lennard Ditsch
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Carmen Groenig
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        023
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Ann-Sophie Knauf
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja