Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Kraftfahrzeug Kennzeichen: Ersatz
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Ein Austausch eines Kennzeichenschildes (oder auch beider Kennzeichenschilder) aufgrund schlechter Lesbarkeit, Beschädigung usw. ist jederzeit ohne besonderen Antrag im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen möglich.
Ebenfalls ist eine Erneuerung der Landkreissiegel oder HU-Plakette (Hauptuntersuchung) möglich, sofern diese aufgrund von Abnutzung nicht mehr lesbar sind oder durch äußere Einwirkung beschädigt wurden.
Seit dem 01.01.2015 müssen, je nach Fahrzeugart, beide Kennzeichen vorgelegt werden, auch wenn nur ein Kennzeichen beschädigt bzw. nicht mehr leserlich ist. Grund dafür ist das neue Online-Abmeldeverfahren.
Die Beantragung kann persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Wichtiger Hinweis
Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Diese erfolgt ausschließlich beim Landkreis Heidekreis in Soltau oder Bad Fallingbostel. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- amtliches bzw. amtliche Kennzeichen
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war).
- Eine schriftliche Vollmacht müssen Sie nur bei Vertretung durch eine Privatperson ausstellen. Wir benötigen keine Vollmacht, wenn z. B. Autohäuser, Lackierereien, etc. den Kfz-Vorgang erledigen. Ist das Fahrzeug auf eine Firma oder Personenvereinigung zugelassen, ist die Vollmacht durch den Geschäftsführer oder Prokuristen auszustellen, bei Vereinen durch den Vorsitzenden oder Vertretungsberechtigten.
Von dem Vollmachtgeber ist das Original bzw. die Kopie des Personalausweises (auch vorläufiger Personalausweis) oder der Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
- Abstemplung: 2,60 Euro
- HU-Plakette: 0,70 Euro
- Landkreis-Plakette: je 1,20 Euro
- Ggf. entstehen zusätzliche Kosten für das notwendige neue Kennzeichenschild (oder Kennzeichenschilder)
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja