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Personalausweis: Ausstellung vorläufig
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Wenn sofort ein Personalausweis benötigt wird und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises gewartet werden kann, besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis zu erhalten. In der Regel ist dies bei Verlust des Personalausweises oder bei verspäteter Antragstellung der Fall.
Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig.
Bei Kindern bzw. Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine sorgeberechtigte Person zur Antragstellung mitkommen. Kinder sollten, sobald sie ihren Nachnamen schreiben können, persönlich den Ausweis unterschreiben. Gleichzeitig sollte mit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Teaser
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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aktuelles biometrietaugliches Foto, im Passbildformat (45 x 35 mm), Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
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Reisepass oder Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
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Kinderreisepass bzw. -ausweis
Sollten Sie keines der oben angegebenen Dokumente besitzen, können Sie sich auch mit einem anderen Dokument mit Lichtbild ausweisen (z. B. Führerschein).
Besitzen Sie kein Dokument mit Lichtbild benötigen wir:
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Ihre Geburtsurkunde oder
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Ihr Familienbuch oder
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Ihre Heirats- bzw. Eheurkunde
Zusätzlich bei Beantragung eines vorläufigen Personalausweises unter 16 Jahren:
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Anwesenheit eines Sorgeberechtigten
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deren/dessen Personaldokument im Original oder als Kopie
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unterschriebene Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder
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bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis, Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)
Welche Gebühren fallen an?
- EUR 10,00
- EUR 13,00 Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises beträgt drei Monate.
Haben Sie alle erforderlichen Unterlagen bei der Beantragung des vorläufigen Personalausweises dabei, wird dieser sofort ausgestellt.
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja