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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Personalausweis: Ausstellung vorläufig

    Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Wenn sofort ein Personalausweis benötigt wird und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises gewartet werden kann, besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis zu erhalten. In der Regel ist dies bei Verlust des Personalausweises oder bei verspäteter Antragstellung der Fall.

    Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig.

    Bei Kindern bzw. Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine sorgeberechtigte Person zur Antragstellung mitkommen. Kinder sollten, sobald sie ihren Nachnamen schreiben können, persönlich den Ausweis unterschreiben. Gleichzeitig sollte mit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ein neuer Personalausweis beantragt werden.

    Teaser

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktuelles biometrietaugliches Foto, im Passbildformat (45 x 35 mm), Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Reisepass oder Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
    • Kinderreisepass bzw. -ausweis

    Sollten Sie keines der oben angegebenen Dokumente besitzen, können Sie sich auch mit einem anderen Dokument mit Lichtbild ausweisen (z. B. Führerschein).

    Besitzen Sie kein Dokument mit Lichtbild benötigen wir:

    • Ihre Geburtsurkunde oder
    • Ihr Familienbuch oder
    • Ihre Heirats- bzw. Eheurkunde

    Zusätzlich bei Beantragung eines vorläufigen Personalausweises unter 16 Jahren:

    • Anwesenheit eines Sorgeberechtigten
    • deren/dessen Personaldokument im Original oder als Kopie
    • unterschriebene Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder
    • bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis, Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)

    Welche Gebühren fallen an?

    • EUR 10,00
    • EUR 13,00 Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises beträgt drei Monate.

    Haben Sie alle erforderlichen Unterlagen bei der Beantragung des vorläufigen Personalausweises dabei, wird dieser sofort ausgestellt.

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Frau Annabell Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Svenja Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Herr Lennard Ditsch
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Carmen Groenig
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        023
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Ann-Sophie Knauf
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja