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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Übermittlungssperren im Melderegister: Eintragung

    Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Nach dem Meldegesetz kann in bestimmten Fällen der Weitergabe persönlicher Daten ohne Angabe von Gründen beim Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen widersprochen werden.

    Dabei handelt es sich um Auskünfte an:

    • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und  Einzelbewerber) im Zusammenhang mit Wahlen
       
    • Träger für Abstimmungen, Volks- und Bürgerbegehren, sowie Volksinitiativen
       
    • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
       
    • Adressbuchverlage
       
    • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
       
    • das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr.

    Zusätzlich zu den oben angegebenen Auskünften, kann eine einfache Melderegisterauskunft auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Gegen diese Form der Auskunfterteilung können Sie ebenfalls widersprechen.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, kann der Antrag auf Einrichtung der Übermittlungssperre persönlich oder schriftlich erfolgen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
    • Reisepass
    • ggf. den Antrag auf Einrichtung der Übermittlungssperre

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist nur einmal erforderlich, da diese nicht automatisch, sondern erst bei einem zu erklärenden Widerruf aufgehoben wird.

    Rechtsgrundlage

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Frau Annabell Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Svenja Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Herr Lennard Ditsch
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Carmen Groenig
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        023
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Ann-Sophie Knauf
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja