Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Übermittlungssperren im Melderegister: Eintragung
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Nach dem Meldegesetz kann in bestimmten Fällen der Weitergabe persönlicher Daten ohne Angabe von Gründen beim Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen widersprochen werden.
Dabei handelt es sich um Auskünfte an:
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Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit Wahlen
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Träger für Abstimmungen, Volks- und Bürgerbegehren, sowie Volksinitiativen
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Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
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Adressbuchverlage
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Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
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das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr.
Zusätzlich zu den oben angegebenen Auskünften, kann eine einfache Melderegisterauskunft auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Gegen diese Form der Auskunfterteilung können Sie ebenfalls widersprechen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, kann der Antrag auf Einrichtung der Übermittlungssperre persönlich oder schriftlich erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
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Reisepass
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ggf. den Antrag auf Einrichtung der Übermittlungssperre
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist nur einmal erforderlich, da diese nicht automatisch, sondern erst bei einem zu erklärenden Widerruf aufgehoben wird.
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja