Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Reisepass: Ausstellung express
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung eines Expresspasses muss persönlich beantragt werden. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig.
Bei Kindern bzw. Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine sorgeberechtigte Person zur Antragstellung mitkommen. Kinder sollten, sobald sie ihren Nachnamen schreiben können, persönlich unterschreiben.
Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit.
Für Vielreisende kann ein Expressreisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
Hier können Sie prüfen, ob sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass benötigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Foto, im Passbildformat (45 x 35 mm), Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Reisepass oder
- Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
- Kinderreisepass bzw. -ausweis
Sollten Sie keines der oben angegebenen Dokumente besitzen, können Sie sich auch mit einem anderen Dokument mit Lichtbild ausweisen (z. B. Führerschein).
Besitzen Sie kein Dokument mit Lichtbild benötigen wir
- Ihre Geburtsurkunde oder
- Ihr Familienbuch oder
- Ihre Heirats- bzw. Eheurkunde
Zusätzlich bei Beantragung eines Reisepass unter 18 Jahren:
- Anwesenheit eines Sorgeberechtigten
- deren/dessen Personaldokument im Original oder als Kopie
- unterschriebene Einverständniserklärung bei der Sorgeberechtigten oder
- bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis, Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)
Besonderheiten:
- Bescheinigung vom Standesamt über eine Namensänderung
- Einbürgerungsurkunde bei Neuerwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Website des elektronischen Reisegenehmigungssystems
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 91,50 Euro
Expresspass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 92,00 Euro
Expresspass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 69,50 Euro
Expresspass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 114,00 Euro
Expresspass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Expressreisepass ist in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach Antragstellung abholbereit.
Wenn die Herstellungsdauer eines Expresspasses (max. 72 Stunden) nicht ausreicht, kann in Ausnahmefällen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser wird jedoch nicht in allen Ländern anerkannt.
Auswärtiges Amt - Länder, Reise, Sicherheit
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja