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    Kraftfahrzeug Kennzeichen: Grünes Kennzeichen

    Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Bestimmte, von der Kraftfahrzeug-Steuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.

    Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das Hauptzollamt eine Kraftfahrzeug-Steuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muß auf schwarz geändert werden.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Erteilung grüner Kennzeichen ist bei der Zulassung des Fahrzeugs im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen zu stellen.

    Das Antragsformular können Sie sich vorab vor Ort besorgen oder als PDF-Datei herunterladen (siehe "Anträge/Formulare").

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Den ausgefüllten Antrag legen Sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen und den benötigten Unterlagen für den  jeweiligen Zulassungsvorgang (zum Beispiel Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel, Umschreibung innerhalb) im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen vor.

    Den Antrag auf Zuteilung grüner Kennzeichen leiten wir an das Hauptzollamt weiter. Dort wird letztendlich über die Steuerbefreiung entschieden.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Entscheidung über die Steuerbefreiung ist gebührenfrei.

    Es fallen jedoch Gebühren für die Zulassung an.

    Was sollte ich noch wissen?

    Für folgende Fahrzeuge kann ein grünes Kennzeichen beantragt werden:

    • Traktoren und landwirtschaftlich genutzte Anhänger und Arbeitsgeräte

    • Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h

    • Anhänger-Arbeitsmaschinen und Anhänger für Sportgeräte bzw. für Tiere zu Sportzwecken

    • Fahrzeuge, die ausschließlich im Winterdienst oder zur Straßenreinigung eingesetzt werden

    • Fahrzeuge für Feuerwehr, Luft- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Krankenbeförderung, Behindertentransport

    • Fahrzeuge für Hilfsgütertransporte (nur anerkannte Körperschaften und Vereine)

    • Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, Milchfahrzeuge (nur Zugmaschinen, Anhänger und Sonderfahrzeuge)

    • Fahrzeuge im Schaustellergewerbe (nur Zugmaschinen, Packwagen über 2,5 t und Wohnwagen über 3,5 t)

    • Fahrzeuge zur Zustellung und Abholung im kombinierten Verkehr

     

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Frau Annabell Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Svenja Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Herr Lennard Ditsch
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        FB II - Bürgerbüro
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        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Carmen Groenig
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
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        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        023
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        05193 93-333
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        05193 93-390
        Frau Ann-Sophie Knauf
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        FB II - Bürgerbüro
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        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
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