Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Kraftfahrzeug Ummeldung
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Fahrzeughalter(innen) können bei einem Umzug innerhalb Deutschlands frei wählen, ob sie das bisherige Kfz-Kennzeichen beibehalten oder gegen ein Nummernschild des neuen Zulassungsbezirkes tauschen möchten.
Verfahrensablauf
Bitte beachten Sie, dass die Ummeldung des Fahrzeuges weiterhin notwendig und gebührenpflichtig ist. Sie sparen die Kosten für ein neues Kennzeichen.
Für die Festsetzung der Kfz-Steuer bleibt auch nach dem Umzug das bisherige Zollamt zuständig.
Sobald Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen, ist eine Zulassung auf das auswärtige Kennzeichen nicht mehr möglich. Dies gilt auch bei Diebstahl oder Verlust eines Kennzeichens.
Muss ein Kennzeichen wegen Beschädigung oder Unleserlichkeit ersetzt werden, bleibt das alte Kennzeichen hingegen bestehen und kann mit der Plakette der aktuellen örtlich zuständigen Zulassungsbehörde abgestempelt werden.
Voraussetzungen
- Umzug innerhalb Deutschlands
- Fahrzeug ist zugelassen
- der Halter des Fahrzeuges ändert sich nicht
- Wohnsitzwechsel ist der zuständigen Meldebehörde im Landkreis Heidekreis bereits bekannt gegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- HU-Bericht (Hauptuntersuchung)
Zusätzlich benötigen wir folgende Unterlagen bei Zulassungen durch Vertreter, für Firmen, Vereine, etc.:
- durch Vertreter: ausgestellte Vollmacht und das Original oder die Kopie Ihres Personalausweises (auch vorläufiger Personal- ausweis) oder den Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) der Erziehungsberechtigten
- für Firmen, Personenvereinigungen (GmbH, GmbH & Co. KG, AG, OHG, etc.): Handelsregisterauszug, Personalausweis im Original oder als Kopie (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) des Geschäftsführers oder Prokuristen bzw. dessen Vollmacht
- für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Personalausweis im Original oder als Kopie (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) des Vorsitzenden oder Vertretungsberechtigten bzw. dessen Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Die Grundgebühr beträgt 17,80 EUR.
Folgende Leistungen werden zusätzlich berechnet:
- Umtausch der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) in die neuen bundeseinheitlichen Fahrzeugpapiere Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
- Technische Änderungen am Fahrzeug Rücksendung ZB II (alt: Fahrzeugbrief) an z.B. die finanzierende Bank
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.
Wichtige Informationen zum Thema
-
Öffnungszeiten
-
Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
-
Barrierefreiheit
-
Aufzug vorhanden: ja
-
Rollstuhlgerecht: ja