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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Kraftfahrzeug: Meldung technische Änderung

    Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Ihr Fahrzeug ist bereits zugelassen und wurde technisch verändert, z. B. durch Anbau einer Anhängerkupplung, Leistungsreduzierung bzw. -erhöhung (bei Motorrädern), etc. Die Änderung wurde durch Vorführung des Fahrzeuges von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, SAVAG) begutachtet (wenn die Änderung nicht in die Papiere eingetragen werden muß, ist dies auf dem HU-Bericht (Hauptuntersuchung) vermerkt).

    Die an ihrem Fahrzeug vorgenommenen technischen Änderungen müssen von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Eine technische Änderung liegt auch dann vor, wenn eine Umschlüsselung des Fahrzeuges erfolgen soll, weil es z. B. seit dem Tag der ersten Zulassung nach einer vorzulegenden Herstellerbescheinigung eine höhere Abgasnorm erfüllt, als in den aktuellen Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

    Folgende Änderungen müssen unverzüglich von einem amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet werden:

    • Änderung der Fahrzeugart Änderung von Hubraum oder Leistung
       
    • Erhöhung bzw. Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
       
    • Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
       
    • Änderung der zulässigen Achslasten, des Gesamtgewichts, der Nutz-, Sattel-, Aufliege- oder Anhängelast
       
    • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
       
    • Änderung der Sitz-, Liege- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
       
    • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
       

    Verfahrensablauf

    Die technische Änderung kann persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen vorgenommen werden.

    Voraussetzungen

    • Fahrzeug ist bereits zugelassen
    • technische Veränderungen wurden vorgenommen
      • z. B. durch Anbau einer Anhängerkupplung, Leistungsreduzierung des Motorrades oder ähnliches
      • Eine technische Änderung liegt auch dann vor, wenn eine Umschlüsselung des Fahrzeuges erfolgen soll, weil es seit dem Tag der ersten Zulassung nach einer vorzulegenden Herstellerbescheinigung eine höhere Abgasnorm erfüllt, als in den aktuellen Zulassungsdokumenten eingetragen ist.
    • Vorführung des Fahrzeugs bei einer amtlich anerkannten sachverständigen Person, die den ordnungsgemäßen Ein-, An- oder Ausbau durch ein Gutachten bestätigt

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • bei technischer Änderung: Abnahmebestätigung einer zugelassenen Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • HU-Bericht (Hauptuntersuchung)
    • bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich neue Versicherungsbestätigung

     

    bei Änderung der Schadstoffklasse:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Einbaubescheinigung der Werkstatt
    • Betriebserlaubnis für das eingebaute Abgasreinigungssystem

     

    bei Nachrüstung des Kat:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Einbaubescheinigung für den KAT und die ABE des KAT

     

    Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen Sie nur, wenn sich an Ihrem Fahrzeug folgendes geändert hat: Fahrzeugart, Hubraum, Leistung, Höchstgeschwindigkeit oder Kraftstoffart.Sind Sie im Besitz der alten Fahrzeugpapiere, so werden diese automatisch, auf die seit 01.10.2005 existierenden europäisch eiheitlich gestalteten Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) umgetauscht.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Grundgebühr beträgt 11,70 EUR.

     

    Folgende Leistungen werden zusätzlich berechnet:

    • Umtausch der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) in die neuen bundeseinheitlichen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil II und I)
    • Rücksendung Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) z.B. an die finanzierende Bank
    • Feinstaubplakette

    Was sollte ich noch wissen?

    TIPP: Fragen Sie vor dem Ein- oder Umbau einen amtlich anerkannten Sachverständigen, ob die Betriebserlaubnis dadurch beeinträchtigt wird bzw. ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist. 

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Frau Annabell Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Svenja Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Herr Lennard Ditsch
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Carmen Groenig
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        023
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Ann-Sophie Knauf
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
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