Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Kraftfahrzeug Zulassung: Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Sollten Sie aus einem anderen Bundesland oder Landkreis in den Heidekreis ziehen, so müssen Sie ihr Fahrzeug ummelden. Diese Ummeldung können Sie im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen vornehmen.
Ihnen werden neue Kfz-Kennzeichen zugeteilt.
Haben Sie ein Kennzeichenwunsch, kann die Reservierung bereits vorab persönlich, telefonisch oder online erfolgen.
Wählen Sie Ihr Wunschkennzeichen aus.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass Sie sich bereits bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung angemeldet haben.
Für Privatpersonen kann ein Fahrzeug nur auf den Hauptwohnsitz zugelassen werden. Die Beantragung kann persönlich oder durch eine schriftliche Vertretung erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- amtliche Kennzeichen
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- HU-Bericht (Hauptuntersuchung)
- ggf. HU-Bericht, wenn an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen wurden (z. B. Einbau eines Partikelminderungssystem, Tieferlegung des Fahrwerkes, andere Reifengrößen, Einbau eines Drosselsatzes bei Motorrädern, etc.)
Zusätzlich benötigen wir folgende Unterlagen bei Zulassungen durch Vertreter, für Firmen, Vereine, etc.:
- durch Vertreter: ausgestellte Vollmacht und das Original oder die Kopie Ihres Personalausweises (auch vorläufiger Personal- ausweis) oder den Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) der Erziehungsberechtigten
- für Firmen, Personenvereinigungen (GmbH, GmbH & Co. KG, AG, OHG, etc.): Handelsregisterauszug, Personalausweis im Original oder als Kopie (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) des Geschäftsführers oder Prokuristen bzw. dessen Vollmacht
- für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Personalausweis im Original oder als Kopie (auch vorläufiger Personalausweis) oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) des Vorsitzenden oder Vertretungsberechtigten bzw. dessen Vollmacht
Besonderheiten:
bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen und Partnerschaftsregister (Rechtsanwaltskanzleien): In diesen Fällen erfolgt die Zulassung auf eine Privatperson. Die Anschrift der Firma und der Firmenname können in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Von der Person ist der Personalausweise (auch vorläufiger Personalausweis) im Original oder als Kopie oder der Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen bzw. deren Vollmacht und ggf. die Gewerbeanmeldung
Welche Gebühren fallen an?
Die Grundgebühr beträgt 28,10 EUR.
Folgende Leistungen werden zusätzlich berechnet:
- Wunschkennzeichen
- Kennzeichenreservierung
- Umtausch der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrze
Was sollte ich noch wissen?
Seit dem 01.10.2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet.
Bei der Bearbeitung von Kfz-Vor
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja