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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Lohnsteuerwesen

    Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Die Stadt Schneverdingen hat letztmals für das Kalenderjahr 2010 Lohnsteuerkarten ausgestellt (§ 39e Absatz 9 Satz 2 Einkommensteuergesetz - EStG). Das bisherige Lohnsteuerkartenverfahren wurde ab 2013 durch die Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (Verfahren „ELStAM“) abgelöst.

    Die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) ist von den Meldebehörden auf die Finanzämter gewechselt.

    Seit dem Jahr 2011 werden keine Lohnsteuerkarten mehr versandt.

    Für das neue Verfahren müssen Sie als Arbeitnehmer Ihrem Arbeitgeber bei Beginn des Arbeitsverhältnisses Ihren Tag der Geburt und Ihre IdNr. mitteilen. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass/ob er der Hauptarbeitgeber ist. Hat Ihr Arbeitsverhältnis auch schon im Jahr 2010, 2011 oder 2012 bestanden, liegen Ihrem Arbeitgeber diese Informationen zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bereits vor.

    Seit dem Jahr 2013 müssen sämtliche Änderungen antragsgebundener Einträge und Freibeträge beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

    Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale wird eine Ersatzlohnsteuerkarte seit 2013 nicht mehr benötigt und wird daher weder von den Gemeinden noch vom Finanzamt ausgestellt.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim
     
    Finanzamt Soltau
    Rühberg 16-20
    29614 Soltau
    Telefon: 05191 807-0

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Vordrucke für die Einkommenssteuererklärung, sowie für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen.
     

    Welche Gebühren fallen an?

    Für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Finanzamt fallen keine Gebühren an.
     

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.
    Wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Soltau.
     

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Frau Annabell Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Svenja Allermann
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Herr Lennard Ditsch
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Carmen Groenig
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        023
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
        Frau Ann-Sophie Knauf
        Abteilung:
        FB II - Bürgerbüro
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        021
        Telefon
        05193 93-333
        Fax
        05193 93-390
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
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