Rathaus Rathaus

    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung

    Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Eine Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser ist erforderlich, wenn ein Betrieb regelmäßig in größeren Mengen Grundwasser entnimmt. Die Genehmigung wird in der Regel in Form einer Erlaubnis erteilt. Sie ist widerruflich und kann mit Auflagen und einer Befristung versehen sein.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Heidekreis

     

    Vogteistraße 19

    29683 Bad Fallingbostel

    Telefon: 05162 970-0

     

    Harburger Straße 2

    29614 Soltau

    Telefon: 05191 970-0

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Herr Jens Neumann
        Abteilung:
        FB III - Tiefbau
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        103
        Telefon
        05193 93-602
        Fax
        05193 93-190
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja