Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Fortführung eines Gewerbebetriebs durch Stellvertreter Genehmigung
Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Heidekreis kann im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung auf Antrag genehmigen, dass der Betrieb durch einen Stellvertreter fortgeführt wird, der eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes gewährleistet. Die Genehmigung ist antragsbedürftig.
Voraussetzungen
• rechtskräftige Gewerbeuntersagung oder eine Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzugs
• Der Stellvertreter verfügt über die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit und ggf. die für die jeweilige Tätigkeit vorgeschriebenen Voraussetzungen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Heidekreis
Vogteistraße 19
29683 Bad Fallingbostel
Telefon: 05162 970-0
Harburger Straße 2
29614 Soltau
Telefon: 05191 970-0
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja