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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

    § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Heidekreis

    Vogteistraße 19
    29683 Bad Fallingbostel
    Telefon: 05162 970-0

    Harburger Straße 2
    29614 Soltau
    Telefon: 05191 970-0

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an den Landkreis Heidekreis:

    Vogteistraße 19
    29683 Bad Fallingbostel
    Telefon: 05162 970-0

    Harburger Straße 2
    29614 Soltau
    Telefon: 05191 970-0
     

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • FB III - Stadtplanung
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        109
        Telefon
        05193 93-614
        Fax
        05193 93-190
        Frau Merle Panning
        Abteilung:
        FB III - Stadtplanung
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        109
        Telefon
        05193 93-614
        Fax
        05193 93-190
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja