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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe

    Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Wer ein Reisegewerbe betreibt, muss grundsätzlich die Vorschriften des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) sowie des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage (NFeiertagsG) beachten. Eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gilt für das Anbieten (Feilbieten) von Waren sowie für gastgewerbliche Tätigkeiten im Reisegewerbe. Außerdem gelten die Ausnahmebestimmungen für selbständige Gewerbetreibende, die andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs aufsuchen.

    Weitere Ausnahmen müssen auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Stelle ausdrücklich zugelassen werden. 

    Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG)
    Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG)

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ggf. Personalausweis oder Reisepass
    • Handelsregisterauszug
    • Reisegewerbekarte
    • ggf. Unterlagen, die das Vorhaben dokumentieren

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.7 an.

    Gebühr: 0,00 - 59,00 Euro
    Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • FB III - Ordnung
        Abteilung:
        FB III - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        008
        Telefon
        05193 93-300
        Fax
        05193 93-190
        Herr Uwe Kändler
        Abteilung:
        FB III - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        008
        Telefon
        05193 93-300
        Fax
        05193 93-190
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja