Rathaus Rathaus

    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Steinmetz(in) / Bildhauer(in)

    Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Die dauerhafte Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetz(in) oder Bildhauer(in) auf den städtischen Friedhöfen bedarf der Zustimmung durch die Stadt Schneverdingen und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt. Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die Stadt Schneverdingen.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die Stadt Schneverdingen.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die Stadt Schneverdingen.

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Frau Merle Ruschmeyer
        Abteilung:
        FB III - Bauverwaltung
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        104
        Telefon
        05193 93-603
        Fax
        05193 93-190
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja