Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Steinmetz(in) / Bildhauer(in)
Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Die dauerhafte Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetz(in) oder Bildhauer(in) auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die Stadt Schneverdingen und unterliegt der Friedhofssatzung der Stadt Schneverdingen.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Wichtige Informationen zum Thema
-
Öffnungszeiten
-
Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
-
Barrierefreiheit
-
Aufzug vorhanden: ja
-
Rollstuhlgerecht: ja