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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Baugenehmigung Erteilung

    Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

    Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Heidekreis

    Vogteistraße 19
    29683 Bad Fallingbostel
    Telefon: 05162 970-0

    Harburger Straße 2
    29614 Soltau
    Telefon: 05191 970-0
     

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ausgefülltes amtliches Antragsformular

    Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem dem jeweiligen Bauanliegen.

    Wenden Sie sich bitte an den Landkreis Heidekreis:

    Vogteistraße 19
    29683 Bad Fallingbostel
    Telefon: 05162 970-0

    Harburger Straße 2
    29614 Soltau
    Telefon: 05191 970-0

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

    Geltungsdauer: 3 JAHREahre
    ab dem Tag der Erteilung

    Was sollte ich noch wissen?

    Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen.

    Im Einzelfall berät der Landkreis Heidekreis.

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • FB III - Stadtplanung
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        109
        Telefon
        05193 93-614
        Fax
        05193 93-190
        Frau Merle Panning
        Abteilung:
        FB III - Stadtplanung
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        109
        Telefon
        05193 93-614
        Fax
        05193 93-190
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja