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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis

    Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Baulasten: Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.
    Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde Landkreis Heidekreis übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde Landkreis Heidekreis geleistet oder vor ihr anerkannt werden.

    Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.
    Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde Landkreis Heidekreis unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches oder privates Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.
    Baulastenverzeichnis: Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde Landkreis Heidekreis geführt.

    In das Baulastenverzeichnis können auch eingetragen werden

    1. andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers zu einem
    sein Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen,
    2. Auflagen, Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen.
     

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Heidekreis

    Vogteistraße 19
    29683 Bad Fallingbostel
    Telefon: 05162 970-0

    Harburger Straße 2
    29614 Soltau
    Telefon: 05191 970-0
     

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Baulastenerklärung des Eigentümers
    • Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)
    • Lageplan

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso die Erteilung von Auszügen. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja