Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Schwarzarbeit Meldung
Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23.07.2004 leistet Schwarzarbeit, wer Leistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
- als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger Sozialversicherungsbeiträge vorenthält und zwar durch die Verletzung seiner Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten,
- als Steuerpflichtiger Steuern hinterzieht oder verkürzt,
- als Empfänger von Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld 2, Sozialhilfe) seine gesetzlichen Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt, insbesondere die Arbeitsaufnahme nicht anzeigt,
- als Gewerbetreibender seiner Verpflichtung zur Anzeige des Gewerbes (§ 14 Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 Gewerbeordnung) nicht erworben hat,
- als Selbständiger ein zulassungspflichtiges Handwerk betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 Handwerksordnung).
Schwarzarbeitsdelikte, die in den Nr. 1-3 aufgeführt sind, werden von der Zollverwaltung geprüft. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Hauptzollamt Soltau. Weitere Informationen erhalten Sie über die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei der Oberfinanzdirektion Köln oder im Internet auf den unten genannten Internetseiten.
Handwerks- und gewerberechtliche Verstöße (Nr. 4 und 5) werden von den kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden verfolgt. Das ist der Landkreis Heidekreis. Für die Koordinierung der Schwarzarbeitsbekämpfung im handwerks- und gewerberechtlichen Bereich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in den Regierungsvertretungen zuständig, welche Sie auch per E-Mail kontaktieren können. Eine Rückmeldung zu Ihren Hinweisen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner, aus Gefälligkeit, im Wege der Nachbarschaftshilfe oder Selbsthilfe bleiben weiterhin zulässig, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind.
Die Folgen:
Wer Schwarzarbeit beauftragt oder leistet und dabei Steuern hinterzieht, Sozialversicherungsbeiträge nicht abführt oder Sozialleistungen erschleicht, begeht eine Straftat, die mit Geldstrafe oder in schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet werden kann. Schwarzarbeit, die als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird, kann mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro belegt werden.
Außerdem droht in vielen Fällen der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Was kann ich tun?
Schwarzarbeit richtet großen Schaden an. Deshalb
- arbeiten Sie nicht schwarz,
- beschäftigen Sie keine Schwarzarbeiter,
- seien Sie aufmerksam und unterrichten Sie die zuständigen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden.
Internetseite des Zolls
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim
Hauptzollamt Hannover
Zollamt Soltau
Harburger Straße 120
29614 Soltau
Telefon 05191 98760
Was sollte ich noch wissen?
Informationen, ob für eine Geschäftstätigkeit eine Gewerbeanmeldung oder eine Reisegewerbekarte erforderlich ist, erteilen die Stadt Schneverdingen.
Über das Erfordernis einer Handwerksrolleneintragung bei der Ausübung handwerklicher Tätigkeiten und deren Voraussetzungen beraten die Handwerkskammern. Die Adressen der Handwerkskammern in Niedersachsen finden Sie im Internet unter:
Adressen der Handwerkskammern
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja