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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Bestattung anmelden

    Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Leichen sollen innerhalb von 8 Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Sie können erd- oder feuerbestattet werden. Urnen sind innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beizusetzen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen in Niedersachsen gesetzliche Friedhofspflicht.

    Bei einem Todesfall besteht die Pflicht, unverzüglich eine Ärztin oder einen Arzt zu verständigen. Die Ärztin oder der Arzt stellt nach der Leichenschau eine Todesbescheinigung aus, die der für den Todesfall zuständigen Stelle zuzuleiten ist.

    Zur Bestattung verpflichtet sind in dieser Reihenfolge:
    •    Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
    •    Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder)
    •    Vorfahren (Eltern, Großeltern)
    •    Geschwister

    Veranlasst keine dieser Personen die Bestattung, so hat die Stadt Schneverdingen als zuständige Stelle des Sterbe- oder Auffindungsortes für die Bestattung zu sorgen; in diesem Fall bestimmt sie über Art und Ort der Bestattung.


     

    Teaser

    Jede Leiche muss bestattet werden. Die Beisetzung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für die Bestattung

    • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
    • ggf. Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft bei nicht natürlicher Todesursache

    Im Falle einer Urnenbestattung:

    • Bescheinigung über die zweite Leichenschau vor Kremierung

    Im Falle einer Beförderung vom oder ins Ausland:

    • Die Beförderung einer Leiche aus dem Ausland nach Niedersachsen darf nur nach Vorlage eines Leichenpasses oder eines gleichwertigen Dokuments erfolgen.
    • Für die Beförderung einer Leiche von Niedersachsen an einen Ort außerhalb Niedersachsens stellt die untere Gesundheitsbehörde auf Antrag einen Leichenpass aus.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren nach der Friedhofsgebührenatzung der Stadt Schneverdingen vom 07.03.2002 an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Frau Merle Ruschmeyer
        Abteilung:
        FB III - Bauverwaltung
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        104
        Telefon
        05193 93-603
        Fax
        05193 93-190
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja