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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Ladenöffnungszeiten

    Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    In Niedersachsen dürfen Verkaufsstellen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 24.00 Uhr. geöffnet sein.

    An Sonn- und Feiertagen gilt ein grundsätzliches Öffnungs- und Verkaufsverbot. Im Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) sind Ausnahmen von diesem Verbot abschließend geregelt und zwar für:

    • Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen auf Bahnhöfen für den Personenverkehr, auf Flughäfen und Fährhäfen,
    • Verkaufsstellen für den Verzehr von Waren zum sofortigen Verzehr zwecks Deckung örtlich auftretender Bedürfnisse
    • Verkaufsstellen in Kur- und Erholungsorten, in Ausflugsorten sowie in Wallfahrtsorten,
    • Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem Sortiment nach auf den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs ausgerichtet sind,
    • Hofläden,
    • den vier Mal und in Ausflugsorten acht Mal im Jahr möglichen so genannten „verkaufsoffenen Sonntag“.
    Für die Ausnahmen gelten unterschiedliche Zeit- und Warenkorbsbeschränkungen.
     
    Die in Niedersachsen geltenden Vorschriften finden keine Anwendung
    • auf den Großhandel (Verkauf an Wiederverkäufer und gewerbliche Abnehmer),
    • auf den Zubehörverkauf, wenn er am Ort der Hauptleistung erbracht wird und die Hauptleistung nicht den Vorschriften des Gesetzes unterliegt,
    • auf den Warenverkauf auf Volksfesten sowie auf festgesetzten Messen, Märkten und Ausstellungen,
    • auf Gaststätten, Videotheken und Dienstleistungsbetriebe.
    Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG)

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Schneverdingen, die die  Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich der Öffnungs- und Verkaufszeiten überwacht. Außerdem ist sie für den Verkauf der der zulässigen Warenkörbe verantwortlich.

    Das  Staatliche Gewerbeaufsichtsamt überprüft die Einhaltung des Arbeitsschutz.

    Niedersächsische Gewerbeaufsicht

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Herr Johannes Bosselmann
        Abteilung:
        FB III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        108
        Telefon
        05193 93-301
        Fax
        05193 93-190
        FB III - Ordnung
        Abteilung:
        FB III - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        008
        Telefon
        05193 93-300
        Fax
        05193 93-190
        Herr Uwe Kändler
        Abteilung:
        FB III - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        008
        Telefon
        05193 93-300
        Fax
        05193 93-190
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja