Rathaus Rathaus

    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Brunnen bohren/Wasserentnahme

    Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Bohrungen:

    Wenn eine Bohrung die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen kann, muss diese mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten (§49 Wasserhaushaltsgesetz, WHG) der Unteren Wasserbehörde (Landkreis Heidekreis) angezeigt werden. Parallel und zusätzlich hierzu sind Bohrungen über eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bekannt zu geben.
    Neue Bohrungen, die mit Maschinenkraft abgeteuft werden, müssen dem Lagerstättengesetz entsprechend mindestens 14 Tage vor Ausführung (§ 4 Lagerstättengesetz) angezeigt werden. Bohrungen mit Bohrstrecken über 100 m sind darüber hinaus nach Bundesberggesetz genehmigungspflichtig.

    Grundwasserentnahmen:

    Zur Sicherung und Bewirtschaftung der verfügbaren Grundwassermenge bedürfen Grundwasserentnahmen einer Zulassung durch die Untere Wasserbehörde (Landkreis Heidekreis).
    Eine Erlaubnis oder Bewilligung für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser ist u. a. nicht erforderlich für die Wasserversorgung des privaten Haushalts und in sonstigen Fällen der Entnahme geringer Mengen zu einem vorübergehenden Zweck.
     

    An wen muss ich mich wenden?

    Bohrungen:

    Das LBEG ist Genehmigungsbehörde für Bohrungen (nach Lagerstätten- und Berggesetz) in Niedersachsen. Informationen über Bohrungen für Erdwärmesonden stellt das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz über das Internet bereit.

    Grundwasserentnahmen:

    Zur Sicherung und Bewirtschaftung der verfügbaren Grundwassermenge bedürfen Grundwasserentnahmen einer Zulassung durch die Untere Wasserbehörde (Landkreis Heidekreis). Diese erteilt auch Auskunft über die erforderlichen Antragsunterlagen und über den Verfahrensgang, bis die Zulassung vorliegt.
    Die mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers hat das Niedersächsische Umweltministerium durch Erlass geregelt, in dem auch die Anforderungen an eine Zulassung beschrieben sind. Mehr dazu erfahren Sie auf den Websites des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz    
     

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Herr Jens Neumann
        Abteilung:
        FB III - Tiefbau
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        103
        Telefon
        05193 93-602
        Fax
        05193 93-190
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja