Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Errichtung einer Kleinkläranlage: Anzeige
Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Die Errichtung und die wesentliche Änderung einer Kleinkläranlage, deren Komponenten allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind, sind dem Landkreis Heidekreis anzuzeigen.
Die Stadt Schneverdingen beseitigt den in der Kleinkläranlage anfallenden Fäkalschlamm.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Heidekreis
Vogteistraße 19
29683 Bad Fallingbostel
Telefon: 05162 970-0
Harburger Straße 2
29614 Soltau
Telefon: 05191 970-0
Wichtige Informationen zum Thema
-
Öffnungszeiten
-
Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
-
Barrierefreiheit
-
Aufzug vorhanden: ja
-
Rollstuhlgerecht: ja