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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Errichtung einer Kleinkläranlage: Anzeige

    Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Die Errichtung und die wesentliche Änderung einer Kleinkläranlage, deren Komponenten allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind, sind dem Landkreis Heidekreis anzuzeigen.

    Die Stadt Schneverdingen beseitigt den in der Kleinkläranlage anfallenden Fäkalschlamm.
     

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Heidekreis

    Vogteistraße 19
    29683 Bad Fallingbostel
    Telefon: 05162 970-0

    Harburger Straße 2
    29614 Soltau
    Telefon: 05191 970-0
     

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Herr Jens Neumann
        Abteilung:
        FB III - Tiefbau
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        103
        Telefon
        05193 93-602
        Fax
        05193 93-190
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja