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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.

    Voraussetzungen

    Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

    • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
    • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
    • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

    Verfahrensablauf

    Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Heidekreis

    Vogteistraße 19
    29683 Bad Fallingbostel
    Telefon: 05162 970-0

    Harburger Straße 2
    29614 Soltau
    Telefon: 05191 970-0
     

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung

    Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 30,00 - 500,00 Euro

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.

    Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

    Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:

    • polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
    • nur für bestimmte Fahrtstrecken,
    • oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.

    Spezielle Hinweise - Was sollte ich noch wissen?

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Herr Johannes Bosselmann
        Abteilung:
        FB III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        108
        Telefon
        05193 93-301
        Fax
        05193 93-190
        Herr Uwe Kändler
        Abteilung:
        FB III - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        008
        Telefon
        05193 93-300
        Fax
        05193 93-190
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja