Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Leinenzwang für Hunde
Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Gemäß § 6 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Schneverdingen vom 15.11.2010 ist es untersagt, Hunde außerhalb umzäunter Grundstücke unbeaufsichtigt zu lassen. In den in der Anlage aufgeführten Bereichen sind Hunde ganzjährig an der Leine zu führen.
Das Anleingebot umfasst Straßen und öffentliche Anlagen.
Das Anleingebot umfasst vollständig den gekennzeichneten Bereich.
Hunderhalter haben dafür zu sorgen, dass die öffentlichen Straßen und Anlagen nicht von ihren Hunden beschmutzt werden. Die Hundehalter sind verpflichtet, Verunreinigungen, insbesondere durch Hundekot, umgehend zu beseitigen, die von ihren Hunden verursacht werden.
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja