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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Leinenzwang für Hunde

    Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Gemäß § 6 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Schneverdingen vom 15.11.2010 ist es untersagt, Hunde außerhalb umzäunter Grundstücke unbeaufsichtigt zu lassen. In den in der Anlage aufgeführten Bereichen sind Hunde ganzjährig an der Leine zu führen.
     

    Das Anleingebot umfasst Straßen und öffentliche Anlagen.

    Das Anleingebot umfasst vollständig den gekennzeichneten Bereich.

    Hunderhalter haben dafür zu sorgen, dass die öffentlichen Straßen und Anlagen nicht von ihren Hunden beschmutzt werden. Die Hundehalter sind verpflichtet, Verunreinigungen, insbesondere durch Hundekot, umgehend zu beseitigen, die von ihren Hunden verursacht werden.
     

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Herr Johannes Bosselmann
        Abteilung:
        FB III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        108
        Telefon
        05193 93-301
        Fax
        05193 93-190
        Herr Uwe Kändler
        Abteilung:
        FB III - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        008
        Telefon
        05193 93-300
        Fax
        05193 93-190
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja